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Pflegeheim im St. Elisabethenstift!

Sie sind auf der Suche nach einem Pflegeheim für Ihren Angehörigen oder Sie brauchen Hilfe für die Pflege zu Hause? 

Wir freuen uns auf Ihr Interesse an unserem Hause. Nutzen Sie die Möglichkeit unser vielfältiges Angebot auf den folgenden Seiten kennen zu lernen. Gerne laden wir Sie auch zu einer persönlichen Hausführung oder einer Beratung zu unseren Leistungen bei uns in Großheubach ein.

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Nun wünschen wir Ihnen viel Spass bei der Erkundung unserer Seite und würden uns freuen, wenn wir Ihnen demnächst persönlich weiterhelfen könnten. 


Andreas Zöller

Einrichtungsleitung

 



 

Aktuelles zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Neuigkeiten


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21.12.2020

Hinweise für stationäre Einrichtungen und gesetzliche Vertreter / Betreuer zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung /Anamnesebogen für zu impfende Personen in Pflegeeinrichtungen

Um die Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner gut vorbereiten und sicher durchführen zu können, ist es für das mobile Impfteam und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung wichtig, dass eine vorab gegebene Einwilligung zur Impfung vorliegt. Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass die Patientin bzw. der Patient oder der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung aufgeklärt worden ist. Mit dem Formular für die Einwilligungserklärung /Anamnesebogen wird daher auch ein ausführliches Aufklärungsmerkblatt zur Verfügung gestellt.

• Bei der Einwilligung in die Impfung durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. eine gesetzliche Vertreterin ist der Wille der vertretenen Person zu berücksichtigen. Eine Impfpflicht besteht auch nach einer Einwilligung nicht.

• Einwilligungserklärung /Anamnesebogen für die Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff sollen durch gesetzliche Vertreter / Betreuer ausgefüllt werden. Dieser Bogen ist standardisiert, so dass auch Fragen enthalten sind, die zum Teil für Pflegeheimbewohnerin-nen und -bewohner vermutlich eher keine Relevanz haben dürften.

• Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung wird die Einwilligung in die Impfung der betreuten Person dokumentiert. Die Anamnese erfolgt davon unabhängig. In die Impfung kann auch eingewilligt werden, wenn einzelne Fragen nicht beantwortet werden können. In diesem Falle wird sich die Impfärztin/der Impfarzt zur Beantwortung der Fragen an das Pfle-gepersonal oder die zu impfende Person wenden.

• Zur Beantwortung der Fragen zu Vorerkrankungen, zu Medikamenten, zu Impfreaktionen, Allergien oder zu kürzlich erfolgten Impfungen müssen gesetzliche Vertreter / Betreuer gegebenenfalls (dies geht auch telefonisch) den Hausarzt bzw. den heimversorgenden Arzt hinzuziehen oder auch auf die Pflegeeinrichtung zugehen.

• Die Frage zu einer derzeitigen akuten Erkrankung (Nr. 1 des Anamnesebogens), die eine Imp-fung ausschließen könnte, kann zeitlich nur unmittelbar vor der eigentlichen Impfung beant-wortet werden. Der aktuelle Gesundheitszustand ist von dem Impfarzt/der Impfärztin abzu-klären. Das Pflegepersonal kann gegebenenfalls dazu den Impfarzt auf akut aufgetretene Symptome hinweisen; nach Möglichkeit kann auch der Heim- bzw. Hausarzt hierbei gegebe-nenfalls einbezogen werden.

• Das Formularteil zur Einwilligung beinhaltet u.a. den Hinweis, dass die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit dem Impfarzt/der Impfärztin besteht. Falls gesetzliche Vertreter / Betreuer selbst Fragen an den Impfarzt/die Impfärztin haben, können sie diese – vor Ertei-lung der Einwilligung - in einem Aufklärungsgespräch am Tag der Impfung stellen. In diesem Fall ist natürlich die Anwesenheit des Betreuers notwendig. Die Einrichtungen werden dies ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass die geplanten Impftermine im Heim nicht wiederholt angeboten werden können. Sofern die Impfärzte bereits vor dem eigentlichen Impftermin für Fragen zur Verfügung stehen, kann auch diese Möglichkeit genutzt werden. Die zu impfenden Bewohnerinnen und Bewohner sollten durch das Impfteam und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung jedoch auch eng begleitet werden, um mögliche Fragen beant-worten zu können.

 COVID_19_Aufklaerung_2020-12-09_dr.pdf
 COVID_19_Impfeinwilligung-Anamnese_2020-12-09_dr.pdf


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Das PflegeNetz - gemeinsam stark für die Pflege

Das PflegeNetz Landkreis Miltenberg der Gesundheitsregion plus

Wir sind 29 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg, die sich im März 2017 zusammengeschlossen haben, um in einem PflegeNetz gemeinsam stark zu sein.


Unsere Ziele:

Die Langfristige Sicherung der Pflege und Vernetzung der beruflich Pflegenden im Landkreis Miltenberg durch:

Gemeinsamen Auftritt der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit

Gemeinsame Werbung für die Pflegeberufe

Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für die Pflegeberufe (z.B. Pflegetalk)

weitere Infos erhalten Sie hier ...  https://www.pflegenetz-miltenberg.de/



Werbevideo des PflegeNetzes im Landkreis Miltenber von unseren Schülern der Pflegeschule (ext.Link Youtube)