...zeitgemäß leben und wohnen...

Kurzzeitpflege

Sie benötigen als pflegender Angehöriger eine Auszeit, möchten einmal in Urlaub fahren oder Ihnen steht selbst ein Krankenhaus bzw. Kuraufenthalt bevor.

Hierzu steht Ihnen unsere Kurzzeitpflege zur Verfügung. Ziel der Kurzzeitpflege ist, pflegende Angehörige von der oft schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe zu entlasten und Freiräume zu schaffen.

Die Kurzzeitpflege beinhaltet sämtliche Leistungen die auch bei der vollstationären Pflege erbracht werden, dazu zählen zum Beispiel:

 

    Pflegeleistungen
  • Hilfen bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen)
  • Hilfen bei der Ernährung (z.B. mundgerechtes zubereiten der Nahrung)
  • Hilfen bei der Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen / Zubettgehen, an- und auskleiden)
  • Hilfen bei der persönlichen Lebensführung (z.B. Gestaltung des persönlichen Alltags)
  • Leistungen der sozialen Betreuung (z.B. Teilnahme am Aktivierungs- und Beschäftigungsprogramm)
  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (z.B. Medikamentenabgabe)

 Unterkunft & Verpflegung

  • Reinigung des Wohnraums
  • Wäscheversorgung
  • Speise- und Getränkeversorgung


Kurzzeitpflege im St. Elisabethenstift

 

Kosten

Die Pflegeversicherung übernimmt für die Kurzzeitpflege pflegebedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1612 € für maximal 28 Tage im Jahr.

Sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, stehen dem Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflegeinrichtung des Weiteren die Leistungen der Verhinderungspflege im gleichen Umfang zu (bei Abwesenheit des pflegenden Angehörigen, z.B. Krankenhaus oder Kur).

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten trägt der Pflegebedürftige selbst.

Sollten die Einkünfte hierzu nicht ausreichen, werden die entstehenden Kosten gegebenenfalls von der Sozialhilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei dem zuständigen Sozialamt. 


 

Infos und Preise