Ambulanter Dienst: Leistungen Grund- und Behandlungspflege
Grundpflege Sie benötigen Hilfe bei der Körperpflege? Hierfür stehen Ihnen die Leistungen der Grundpflege zur Verfügung. Bei einem persönlichen Gespräch bei Ihnen Zuhause ermitteln wir die von Ihnen gewünschten Leistungen, diese werden dann im Kostenvoranschlag festgelegt. Falls Sie einem Pflegegrad (2-5) eingestuft sind, können diese anfallenden Kosten mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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